• Juristische Stellungnahme: PIONIERKRAFT ist von den Urteilen nicht betroffen
  • EuGH und BGH bestätigen: Die deutsche Sonderregelung zu Kundenanlagen verstößt gegen EU-Recht
  • Betreibern drohen Netzentgelte und Versorgerpflichten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 hat die rechtlichen
Grundlagen klassischer Mieterstrom-Modelle ins Wanken gebracht. Das Gericht erklärte die deutsche Sonderregelung zur sogenannten „Kundenanlage“ für nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Als Konsequenz hat nun auch der Bundesgerichtshof die Definition enger gefasst und entschieden, dass Kundenanlagen, die Gegenstand dezentraler Stromversorgung sind, künftig als Verteilnetze gelten können. Damit können Mieterstrom-Projekten neue regulatorische Pflichten drohen, etwa die Zahlung von Netzentgelten sowie die Einhaltung umfangreicher Pflichten als Verteilnetzbetreiber.

Die Lösung von PIONIERKRAFT ist nicht betroffen
Eine aktuelle Stellungnahme von Energierechtsanwalt Dietrich Max Fey zeigt, dass die Lösung von PIONIERKRAFT nicht betroffen und weiterhin insofern rechtssicher ist, als Verteilnetzbetreiberpflichten nicht in Betracht kommen. In der Stellungnahme heißt es: "Das EuGH-Urteil, in dem das Gericht zum Thema der deutschen allgemeinen "Kundenanlagen" gemäß § 3 Nummer 24a EnWG Stellung nimmt, berührt das Geschäftsmodell von Pionierkraft nicht und bringt auch keine zusätzlichen regulatorischen Anforderungen an das Modell mit sich.“

Der Grund: PIONIERKRAFT nutzt keine Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG, sondern sogenannte Direktleitungen nach § 3 Nr. 12 EnWG. Diese physikalische Verbindung zwischen einer PV-Anlage und den Verbrauchern innerhalb eines Gebäudes wird weder als Netz klassifiziert, noch unterliegt sie der Regulierung durch die Bundesnetzagentur.

Damit ermöglicht PIONIERKRAFT eine Lösung, die dezentral erzeugten Solarstrom innerhalb von
Mehrfamilienhäusern direkt verteilt und unabhängig von Mieterstromförderung, Netzbetreiberpflichten oder dem Begriff der Kundenanlage ist.

„Viele Eigentümer wollen in Solarenergie investieren, verlieren sich aber im Dickicht der sich ständig ändernden Vorschriften. "Wir bieten unseren Kunden eine einfache, verlässliche und rechtlich sichere Lösung ohne zusätzliche Pflichten.", sagt Andreas Eberhardt, Mitgründer und Geschäftsführer von PIONIERKRAFT.

Somit positioniert sich PIONIERKRAFT weiter als verlässlicher Wegbereiter für die dezentrale Energiewende im Mehrfamilienhaus.

Über die Pionierkraft GmbH

PIONIERKRAFT wurde 2019 von Andreas Eberhardt und Nicolas Schwaab in München gegründet. Mit seiner innovativen Kombination aus Hardware, Software und Dienstleistung bietet das junge Unternehmen erstmals eine Möglichkeit, selbst erzeugte Energie lokal und ab der ersten Partei profitabel mit anderen zu teilen. Seit Ende 2022 ist das PIONIERKRAFT-System am Markt und befindet sich mit dem PIONIERKRAFTwerk 3.0 in der mittlerweile dritten Produktgeneration. Es kommt mittlerweile in hunderten Projekten im gesamten Bundesgebiet zum Einsatz. Andreas Eberhardt, Co-Gründer von PIONIERKRAFT, wurde 2021 im „Forbes 30 Under 30 Europe-Ranking“ für seine Vision "alle Menschen mit bezahlbarer und sauberer Energie zu versorgen", als einer der erfolgreichsten Jungunternehmer ausgezeichnet. Diese Vision treibt das Unternehmen durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachpartnern und namhaften Herstellern aus der PV-Industrie weiter voran.

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