Durch Schneefall, Regen und Luftfeuchtigkeit in Zusammenwirkung mit Kälte unterhalb der Frostgrenze wird die Sicherheit von Verkehrsflächen stark eingeschränkt. Hierzu gehören insbesondere Brücken, Treppen, Gehwege, Auf- und Abfahrten, Laderampen, Garagenzufahrten und Hubschrauberlandeplätze. Um Unfällen durch Glätte an diesen Stellen entgegenzuwirken, schreibt der Gesetzgeber Maßnahmen zur Verkehrssicherung mit zeitnaher Beseitigung von Schnee und Eis vor.
Die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers
Die Verkehrssicherungspflicht ist für jeden Grundstückseigentümer bindend. Wird ihr nicht nachgekommen, können unter Umständen Schadensersatzansprüche entstehen. Anspruchsgrundlage für die Beanspruchung von Schadensersatz bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht ist § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach haftet derjenige, der die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet, für den daraus erwachsenden Schaden eines anderen Der Umfang der winterlichen Pflichten ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie folgt:
Bei winterlicher Wetterlage besteht die Räum- und Streupflicht von 7.00 bis 20.00 Uhr, sie beinhaltet, dass auf einem Gehweg ist ein Streifen von 1 Meter bis 1,2 Meter Breite freizuhalten ist. Wenn kein typischer Gehweg vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens einem Meter der Fahrbahn frei geräumt werden.
In einem Mietshaus besteht die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht auf den Mieter zu übertragen. In jeden Fall behält der Grundstückseigentümer jedoch eine Kontrollpflicht.
Grenzt ein Haus direkt an einen Gehweg oder eine Fahrbahn, hat der Grundstückseigentümer auch das Dach im Blick zu haben. Bei entsprechender winterlicher Wetterlage könnten Schneeplatten vom Hausdach herabstürzen, Dachlawinen können eine Gefahr für Menschen darstellen. Auch Gegenstände, wie abgestellte Autos, können durch sie beschädigt werden.
Eine vergleichbare Gefahr stellen von Dachrinnen abbrechende Eiszapfen dar. Herabfallende Eiszapfen können je nach Größe, Gewicht und Form beträchtliche Schäden anrichten.
Unterstützung mit elektrischer Freiflächenheizung
Elektrische Freiflächenheizungen verhindern effizient durch Schnee und Eis bedingte Personen- und Sachschäden. Damit unterstützen sie den Grundstückseigentümer bei der Umsetzung seiner Pflichten. Zu den Einsatzgebieten zählen drei Varianten:
- Die Dachflächenheizung.
- Die Beheizung von Dachrinnen.
- Die Beheizung von Verkehrsflächen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit schaltet die Anlage nur dann ein, wenn der „Einsatzfall“ kurz bevorsteht.
Die Dachflächenheizung
Durch die Beheizung von Dachflächen oder Teilbereichen wie Dachkehlen und Traufen kann die statische Belastung durch das Abtauen der Schneemassen deutlich reduziert werden. Ebenfalls sind Bauschäden, die auf Grund von nicht ablaufendem Schmelzwasser auftreten können, sowie Personenschäden durch herabfallende Dachlawinen vermeidbar. Dabei sind die Systeme durch intelligente Regel- und Überwachungssysteme energieeffizient, weisen eine kurze Reaktionszeit auf und punkten mit geringen Investitions- und Einbaukosten. Darüber hinaus sind sie langlebig, wartungsfrei und betriebssicher. Gesteuert wird die Dachflächenheizung über eine Schnee- und Eismeldeanlage. Dadurch ist die Fläche Tag und Nacht schnee- und eisfrei. Die Heizung schaltet sich erst ein, wenn die Temperatur den kritischen Wert erreicht und die Bildung von Schnee und Eis droht. Sobald die Temperatur und Feuchtigkeit wieder im unkritischen Bereich sind, schaltet sich die Anlage ab.
In der Praxis hat sich eine spezifische Heizleistung von 175 bis 200 W/m² bewährt. Um ein sicheres und schnelleres Abtauen von Eis, Schnee und Raureif zu erzielen, müssen allerdings im Vorfeld die baulichen Verhältnisse, sowie die Höhenlage und die klimatische Umgebung des Objektes zur Bestimmung der benötigten Heizleistung berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind dies die Objektlage/geografische Lage (frei oder windgeschützt), die Einbetttiefe der Heizleitungen und die zu erwartenden maximale Schneefallmenge. Letzteres kann mit Hilfe einer Schneelastzonenkarte für Deutschland ermittelt werden.
Die Beheizung von Dachrinnen
Um die Funktion der Dachrinne über den Winter aufrechtzuhalten, bietet sich ebenfalls die Beheizung mittels elektronischen Heizbändern an. Begleitheizungen an Dachrinnen und Dachabläufen sichern den Abfluss von Schmelzwasser und verhindern die Bildung von Eiszapfen.
Die Beheizung von Verkehrsflächen
Schnee und Eis auf Verkehrsflächen sind besonders tückisch. Zahlreiche Unfälle geschehen auf kaum oder gar nicht geräumten Flächen. Auch hier kann die elektrische Freiflächenheizung Entlastung bieten. Um an der Belagsoberfläche einen schnellen und gleichmäßigen Abtauvorgang zu erzielen, können Heizleitungen, Heizmatten oder selbstregelnde Heizbänder gewählt werden. Da die Heizsysteme bei diesen Anwendungen extremen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, müssen in solchen Fällen Systeme, hergestellt nach IEC 60800 bzw. IEC 62395-1, verwendet werden, die auch den Anforderungen für isolierte Heizleitungen mit der geltenden Norm VDE DIN 0253 entsprechen.
Die Einsatzgebiete sind breit gefächert. Neben Fahrbahnen, Einfahrten, Bürgersteigen oder Parkflächen, können auch Treppen und Ablaufrinnen mit der Technik Schnee- und Eisfrei gehalten werden. Eine Heizleistung von 200 bis 400 W/m² bei Freiflächen und 300 bis 500 W/m² bei Stufen kann als Richtwert gelten.
Vollautomatische Frostfreihaltung durch digitale Regelung
Eine vollautomatische Überwachung gewährleistet die sichere Funktion und gleichzeitig die Einsparung von Betriebskosten. Digitale Eis- und Schneemelder, mit einem oder zwei kombinierten Feuchte- und Temperaturfühlern, haben die Aufgabe, Eisbildung und Schneefall frühzeitig zu erkennen und durch das rechtzeitige Einschalten der Heizung, die Bildung der Schneelast zu verhindern. Wenn sich die Temperatur des Sensors unterhalb der eingestellten „frostkritischen“ Temperaturschwelle befindet, wird die Feuchtemessung aktiviert. Wird dann aufgrund der Messung Feuchte erkannt, schaltet das Heizsystem ein, sonst wird die Feuchtemessung periodisch wiederholt. Frühestens nach Ablauf der eingestellten Mindestheizzeit wird das Heizsystem wieder abgeschaltet, sofern keine Feuchte mehr auf dem Sensor vorhanden ist und die beheizte Fläche völlig abgetaut ist.
Abhängig von der geografischen Lage, den klimatischen Verhältnissen am Einbauort und den Einstellwerten am Eis- und Schneemelder kann mit Betriebszeiten von 100 bis 300 Stunden je Jahr gerechnet werden.
Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V. (BVF) bietet zu diesem Thema zwei Broschüren unter dem Überbegriff „Sicher durch den Winter“ kostenfrei zum Download auf der Webseite an. Sie liefern wichtige Hilfestellungen und praxisgerechte Tipps für das Handwerk. Beleuchtet werden Aspekte zur Leistung und Regelung. Zudem werden Hinweise zur Auswahl des richtigen Systems gegeben. Für die Bauausführung liefert die Broschüre überdies Informationen zu den unterschiedlichen Bodenaufbauten und für den korrekten Einbau des Bodensensors. Anbieter von Freiflächenheizungen, die hier kompetent beraten können, finden Sie ebenfalls auf der Website www.flaechenheizung.de.
Autor: Dipl.-Ing. Annette Grimm, Referentin Elektrische Flächenheizung BVF
Der BVF wurde 1971 gegründet und ist ein Zusammenschluss von über 60 gleichberechtigten Unternehmen aus Heizungsindustrie, Regelungstechnik, Handel und Montage. Die Schwerpunktthemen sind Heizen und Kühlen über Fußboden, Wand und Decke. Dabei werden hydraulische und elektrische Systeme abgedeckt.
Der BVF ist anhörungsberechtigter Bundesverband und vertritt die Interessen im technischen bzw. anwendungstechnischen Bereich der Branche bei Bundesministerien, Verbänden, Handwerksorganisationen und in der Normung. Er betreibt umfangreiche herstellerneutrale Facharbeit und hat ein weitreichendes Netzwerk im Gesamtmarkt Heizung, Trockenbau, Estrich, Energiesparen und energetische Modernisierung.
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