Erhöhte Wertgrenzen gelten weiter bis zum 30. Juni 2022.

In seiner Pressemitteilung vom 04. Januar 2022 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Verlängerung der Vergabeerleichterungen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie bekanntgegeben.

Im Saarland gelten seit April 2020 aufgrund der besonderen Herausforderungen während der Corona-Pandemie angehobene Wertgrenzen für freihändige und Direktvergaben. Diese wurden jetzt erneut bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

  • Bei Liefer- und Dienstleistungen, die unmittelbar und mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, ist eine Direktvergabe bis zu einem Auftragswert von 214.000 Euro möglich.
  • Bei allen anderen kommunalen Vergaben sind freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro möglich.
  • Bauleistungen können bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Innenminister Klaus Bouillon: „Es ist von großer Bedeutung, dass wir während der Zeit der Pandemie die geltenden Regelungen kontinuierlich auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls an die Situation anpassen. Betrachtet man die aktuelle Lage, ist es daher ein wichtiger und notwendiger Schritt, die Befristung der Anhebung der Wertgrenzen bis Mitte nächsten Jahres zu verlängern, damit die Kommunen schnell, effektiv und ohne bürokratische Hindernisse beim Kampf gegen das Virus unterstützt werden.“

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