Die Vergabekammern des Bundes und der Länder haben im vergangenen Jahr weniger Anträge auf Nachprüfungsverfahren verzeichnet als 2020.

865 Anträge auf Nachprüfungsverfahren sind im vergangenen Jahr bei den Vergabekammern des Bundes und der Länder eingegangen – 123 weniger als im Jahr 2020. Das geht aus der aktuellen Statistik über Vergabenachprüfungsverfahren für 2021 hervor, die das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) veröffentlicht hat.

958 Verfahren wurden im Berichtszeitraum beendet, deutlich mehr als eingegangen sind. Die Entscheidungen fielen in 190 Fällen sachlich zugunsten der öffentlichen Auftraggeber aus und 122 Mal zugunsten der Auftragnehmer.

Bei den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte (OLG) gab es 171 neue Beschwerdeverfahren, 60 Beschwerden aus den Vorjahren waren noch nicht entschieden, 121 konnten die Gerichte 2021 abarbeiten. Die meisten Beschwerden, 78,4 Prozent, wurden von den Antragstellern eingereicht.

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