Ebenso haben die Gläubiger beschlossen, auf etwaige Kündigungsrechte im Zusammenhang mit der laufenden Restrukturierung zu verzichten. Dieser Kündigungsverzicht gilt auch rückwirkend für bereits durch Anleihegläubiger erklärte Kündigungen. Die Gefahr, dass einzelne Anleihegläubiger die laufendende Restrukturierung durch Kündigungen gefährden, ist damit ausgeräumt.
Zum gemeinsamen Vertreter haben die Gläubiger Rechtsanwalt Markus W. Kienle gewählt, der dem Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angehört. Der gemeinsame Vertreter wurde bevollmächtigt, eine Stillhaltevereinbarung abzuschließen. Zudem wurde er ermächtigt, Verhandlungen über den Abschluss der Verträge zur Implementierung des Sanierungskonzepts zu führen und dabei die Interessen der Anleihegläubiger zu vertreten.
An der Versammlung beteiligten sich Gläubiger mit rund 38,7 Millionen Euro (48 %) der ausstehenden Schuldverschreibungen. Damit war das notwendige Quorum (25 %) erfüllt. Die Gesellschaft empfahl während der Versammlung, die Gegenanträge der SdK anzunehmen. „Mit den Beschlüssen haben die Gläubiger der Anleihe das klare Signal gesandt, dass sie an die erfolgreiche Sanierung der ABO Energy glauben und diese unterstützen“, sagte Geschäftsführer Dr. Karsten Schlageter. „Diesen Rückenwind werden wir nutzen und konsequent daran weiterarbeiten, ABO Energy so schnell wie möglich wieder auf die Erfolgsspur zu bringen.“
ABO Energy (ehemals ABO Wind) entwickelt und errichtet erfolgreich Wind- und Solarparks sowie Speicher- und Wasserstoffprojekte. Das 1996 gegründete Unternehmen aus Wiesbaden hat bislang Anlagen mit 6,6 Gigawatt Leistung umgesetzt und etwa die Hälfte davon errichtet. Das jährliche Investitionsvolumen beträgt rund eine Milliarde Euro. Rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf vier Kontinenten arbeiten mit Elan an der Planung, Finanzierung, Errichtung, Betriebsführung und am Service von Anlagen für eine zukunftsfähige Energieversorgung.
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