Von der Fachkraft zur Führungskraft – ein Traum, der oft an den Kosten einer Aufstiegsfortbildung scheitert. Doch genau hier setzt das Aufstiegs-BAföG an: Mit bis zu 15.000 Euro Förderung, von denen die Hälfte geschenkt ist, wird beruflicher Aufstieg für alle möglich, die den Willen zur Weiterbildung mitbringen.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG, früher bekannt als Meister-BAföG, ist eine staatliche Förderung, die speziell für die Finanzierung von Aufstiegs-Fortbildungen konzipiert wurde. Es kombiniert Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen, die gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden. Das Programm unterstützt Fachkräfte dabei, sich weiterzubilden und höhere berufliche Qualifikationen zu erwerben.

Förderfähige Abschlüsse und Voraussetzungen

Mehr als 700 Berufsqualifikationen kommen für eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG in Frage. Dazu gehören unter anderem:

  • Handwerksmeister/-in
  • Industriemeister/-in
  • Fachwirt/-in
  • Fachkaufmann/-frau
  • Betriebswirt/-in

Wichtige Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss sowie das Ziel, eine höhere berufliche Qualifikation zu erlangen. Auch Abiturienten ohne abgeschlossene Erstausbildung, Studienabbrecher und Personen mit Bachelorabschluss können unter bestimmten Bedingungen förderberechtigt sein.

Antragstellung und Förderumfang

Die Antragstellung erfolgt über die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung und kann in einigen Bundesländern online durchgeführt werden. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann ein Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis maximal 15.000 Euro gewährt werden.

Antragsteller erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, sowie für den Rest der Fördersumme ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW.

Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Dieser ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners.

Rückzahlung des Aufstiegs-BAföGs

  • Der Zuschussanteil (50 Prozent der Fördersumme) muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Das KfW-Darlehen (50 Prozent der Fördersumme) muss zurückgezahlt werden.
  • Bei bestandener Prüfung können 50 Prozent des Darlehens erlassen werden.
  • Bei Selbstständigkeit nach der Weiterbildung ist auf Antrag ein vollständiger Erlass möglich.

IBB: Vielfältige Aufstiegsweiterbildungen für Ihre Karriere

Bildungsanbieter wie das IBB Institut für Berufliche Bildung (www.ibb.com) offerieren ein breites Spektrum an IHK-zertifizierten Weiterbildungen, die für das Aufstiegs-BAföG qualifizieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK)
  • Handelsfachwirt/-in (IHK)
  • Industriefachwirt/-in (IHK)
  • Betriebswirt/-in (IHK)
  • Industriemeister/-in (IHK)

Diese Angebote ermöglichen es Berufstätigen, ihre Karriere gezielt voranzutreiben und dabei von den umfangreichen Fördermöglichkeiten zu profitieren.

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