Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes beschlossen. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Das Gesetz sowie das von der Branche entwickelte Prüfverfahren „Präqualifizierung KEP“ (PQ KEP) haben sich in der Praxis bewährt und dazu beigetragen, faire und rechtskonforme Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu sichern.

„Die Entfristung ist ein wichtiges Signal: Das Paketboten-Schutz-Gesetz wirkt und stärkt die rechtschaffenden Unternehmen der Branche“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX. „Mit dem Prüfsiegel PQ KEP verfügen wir über ein etabliertes Verfahren, das soziale Verantwortung und rechtssichere Prozesse in der gesamten Lieferkette sicherstellt. Kurzum: Das Prüfsiegel sorgt für gute Arbeit!“

Im Jahr 2019 hatten der BPEX und seine Mitglieder das Prüfverfahren entwickelt, das seitdem von der unabhängigen und einzigen akkreditierten Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH durchgeführt wird. Mehr als 1.800 Unternehmen erhalten die anspruchsvolle Zertifizierung schon. Die Evaluierung der Bundesregierung Ende 2023 hatte bereits bestätigt, dass das Prüfverfahren PQ KEP das wirksamste Instrument ist, um die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bei Nachunternehmen zu gewährleisten.

Dennoch besteht die Notwendigkeit, die Verfahren in der Verwaltung weiter zu verbessern. „Wir brauchen endlich durchgängig digitale Prozesse, insbesondere bei der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Krankenkassen“, so Bosselmann. „Das Verfahren darf nicht in der PDF-Verwaltung stecken bleiben, sondern muss vollautomatisch laufen.“

Mit Blick auf das seit 2024 in Kraft getretene Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) fordert der Verband eine enge Abstimmung zwischen den dortigen Regelungen und dem Paketboten-Schutz-Gesetz. Eine noch ausstehende Verordnung zum PostModG soll zusätzliche Pflichten für Auftraggeber festlegen.

„Diese Verordnung muss zwingend mit den bestehenden Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes harmonisiert werden“, betont Bosselmann. „Wir brauchen keine zusätzlichen Bürokratieebenen oder Doppelverpflichtungen. Stattdessen sollte das bewährte Verfahren PQ KEP als zentrales und bereits erprobtes System weiterentwickelt und in beiden Rechtsrahmen anerkannt werden.“

Hintergrund:
Das Paketboten-Schutz-Gesetz wurde 2019 eingeführt, um Auftraggeber in der Paketbranche stärker in die Verantwortung für ihre Nachunternehmer zu nehmen. Mit dem Präqualifikationsverfahren PQ KEP hat die Branche ein wirksames System geschaffen, das die Einhaltung sozialer Standards überprüfbar macht und Eigenverantwortung stärkt.

Über Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX)

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) vertritt die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland. Rund 4.000 Unternehmen sorgen für eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche realisiert in Deutschland derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 27,6 Milliarden Euro, beschäftigt mehr als 266.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert rund 4,3 Milliarden Sendungen pro Jahr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX)
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Heike Hoffert
Leiterin Kommunikation
Telefon: +49 30 20617874
E-Mail: heike.hoffert@bpex-ev.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel