- Ab 2026 wird ein Gemein- und Betriebskostenaufschlag in Höhe von 20 Prozent auf die bereits förderfähigen Personalaufwendungen, Auftragsforschungskosten und investiven Aufwendungen eingeführt. So soll die Förderquote bürokratiearm erhöht werden.
- Zusätzlich ist vorgesehen, die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro anzuheben. Dies gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Durch diese Verbesserungen wird die steuerfreie Forschnungszulage weiter als Standard in der Breitenförderung etabliert. Selbst Unternehmen in Verlustphasen können von der Förderung profitieren, da der Anspruch auf Forschungszulage erstattet wird. Dadurch ist die Forschungszulage insbesondere für Start-ups und Unternehmen in der Gründungsphase mit Anlaufverlusten sehr attraktiv.
Falls Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
Die Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH (STI) ist führend in der Antragsberatung für Fördermittel im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die Schwerpunkte liegen in der Beantragung komplexen Innovationsvorhaben mit bis zu 10 Verbundpartnern. Mit Einführung der steuerlichen Forschungszulage im Jahr 2020 baute die STI dieses neuartige Instrument als weiteres Geschäftsfeld aus. Die STI ist Teil des Steinbeis Verbundes mit Sitz in Stuttgart. Der Steinbeis Verbund erzielt mit über 2000 Mitarbeitenden einen Gruppenumsatz von über 170 Mio. € und gilt als weltweit führend im unternehmerischen Technologietransfer.
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