Die Forschungszulage wurde in den vergangenen Jahren mehrfach aktualisiert und die Fördersätze ebenso wie die Bemessungsgrundlage angehoben – zuletzt 2024 für KMUs und Großunternehmen. Nun könnten schon bald weitere Änderungen bevorstehen. Im Koalitionsvertrag (CDU/CSU/SPD) steht unter dem Punkt Bildung, Forschung und Innovation: “Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren” (Zeile: 2591, 2592). 

Die Fördersätze für KMUs liegen bei 35 Prozent der Personalkosten, 24,5 Prozent bei Aufträgen an Dritte und insgesamt bis zu 3,5 Millionen Euro Förderung pro Wirtschaftsjahr. Für Großunternehmen liegen die Fördersätze für Personalkosten bei 25 Prozent, bei Aufträgen an Dritte bei 17,5 Prozent und die maximale jährliche Förderung bei 2,5 Millionen Euro. Für die maximale Förderung spielt die Bemessungsgrundlage die Hauptrolle: 2 Millionen Euro für Aufwendungen zwischen 1.1.2020 bis 30.6.2020, 4 Millionen Euro für Aufwendungen zwischen 1.7.2020 bis 27.3.2024 und 10 Millionen Euro ab dem 28.3.2024. Die letzten beiden Zeiträume spielen aktuell noch eine Rolle, da die Forschungszulage stets bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden kann.

Schaut man auf das Bewilligungsverfahren der Forschungszulage, so handelt es sich um eine 2-stufiges Verfahren: zunächst die Antragstellung auf Anerkennung des Forschungsvorhaben entsprechend der Frascati-Definition von Forschung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Nur mit einem positiven Bescheid kann ein weiterer Antrag beim zuständigen Finanzamt auf Anerkennung der entstandenen Kosten gestellt werden.

Inwiefern das bestehende Verfahren nach den Vorstellungen der neuen Regierung erleichtert werden könnte, ist ebenso unklar, wie hoch die neuen Fördersätze und die Bemessungsgrundlage sein könnten. Fest steht jedoch, dass 2025 die erste große Evaluation des Forschungsförderungsinstruments Forschungszulage erfolgen muss. Womöglich sind danach die angekündigten Anpassungen angedacht. 

Welche Forschungsfelder könnten zukünftig stärker gefördert werden? Der Bund priorisiert laut Koalitionsvertrag im Rahmen seiner Hightech Agenda folgende Schlüsseltechnologien: a) Künstliche Intelligenz, b) Quantentechnologie, c) Mikroelektronik, d) Biotechnologie, e) Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung, f) Klimaneutrale Mobilität. Womöglich könnten diese Felder zukünftig bei der Forschungszulage eine stärkere Priorität bekommen. Insbesondere im Bereich KI will nämlich der Staat KI-Spitzenzentren errichten. Er spricht von einer KI-Offensive mit einer exzellenten Infrastruktur.

Generell sollen bis 2030 Staat und Wirtschaft jährlich mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufwenden. Sie betrug zuletzt 3,1 Prozent bzw. 129,7 Milliarden Euro (2023) – verteilt auf den Wirtschaftssektor (69 Prozent), den Hochschulsektor (17 Prozent) und den Staatssektor (14 Prozent).

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur neuen Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.

Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

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